Teilnahmebedingungen & Datenschutzerklärung

1. Allgemeines

Mit der Anmeldung zu einer Wanderung erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Die Wanderungen werden als geführte Tageswanderungen auf markierten Wanderwegen der Schwierigkeitsgrade T1 bis T2 durchgeführt.


2. Teilnahmevoraussetzungen

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die gesundheitlichen, körperlichen und technischen Voraussetzungen für die gebuchte Wanderung zu erfüllen.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass:

  • ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen,
  • er die Anforderungen der ausgeschriebenen Tour, insbesondere gemäss SAC-Wanderskala (T1–T2), einschätzen kann,
  • er über die erforderliche Kondition und Trittsicherheit verfügt.

Bei Unsicherheiten über die eigene Eignung wird empfohlen, vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen.


3. Minderjährige Teilnehmer

Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson an den Wanderungen teilnehmen.

Die Aufsichtsperson ist für die Betreuung und Sicherheit der Minderjährigen verantwortlich.


4. Ausrüstung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mit geeigneter Ausrüstung an der Wanderung teilzunehmen.

Dazu gehören insbesondere:

  • feste Wanderschuhe mit gutem Profil, 
  • wettergerechte Kleidung, 
  • ausreichende Verpflegung und Getränke, 
  • persönliche Medikamente, falls erforderlich.

Der Wanderleiter kann Teilnehmer mit ungeeigneter Ausrüstung oder offensichtlich ungenügender körperlicher Verfassung von der Teilnahme ausschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.


5. Eigenverantwortung

Wandern in der Natur ist trotz sorgfältiger Planung und Führung mit Restrisiken verbunden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Stolpern, Ausrutschen oder Stürze,
  • wechselnde Wetter- und Wegverhältnisse,
  • unebene, nasse oder rutschige Wege,
  • Naturereignisse wie Steinschlag, Wind, Regen oder Gewitter.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Fähigkeiten und Grenzen realistisch einzuschätzen sowie umsichtig und den Verhältnissen angepasst zu handeln.


6. Weisungen des Wanderleiters

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Wanderleiters ist jederzeit Folge zu leisten.

Wer Anweisungen wiederholt missachtet oder die Sicherheit der Gruppe gefährdet, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.


7. Haftung

Der Veranstalter organisiert und begleitet die Wanderungen mit der gebotenen Sorgfalt.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

Für Schäden oder Nachteile infolge von:

  • Eigenverschulden,
  • gesundheitlichen Problemen,
  • ungenügender körperlicher Verfassung,
  • ungeeigneter oder unvollständiger Ausrüstung,
  • Missachtung von Weisungen des Wanderleiters,
  • typischen Risiken des Wanderns und Aufenthalts in der Natur,

wird jede Haftung des Veranstalters im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


8. Versicherung

Jeder Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Insbesondere wird empfohlen:

  • Unfallversicherung, 
  • Krankenversicherung, 
  • Privathaftpflichtversicherung, 
  • gegebenenfalls Rettungs- und Bergungskostenversicherung.

9. Wetter und Programmänderungen

Die Sicherheit der Teilnehmer hat oberste Priorität.

Der Veranstalter behält sich vor:

  • Routen anzupassen, 
  • den Ablauf zu ändern, 
  • Wanderungen zu verschieben oder abzusagen, 

wenn Wetter-, Sicherheits- oder Wegverhältnisse dies erforderlich machen.


10. Notfälle

Im Notfall wird der Wanderleiter die erforderlichen Rettungsmaßnahmen veranlassen.

Kosten für Rettung, Bergung, medizinische Behandlung oder Rücktransport gehen zulasten des betroffenen Teilnehmers bzw. dessen Versicherung.


11. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Wanderungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt schweizerisches Recht.