1. Allgemeines
Mit der Anmeldung zu einer Wanderung erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Wanderungen werden als geführte Tageswanderungen auf markierten Wanderwegen der Schwierigkeitsgrade T1 bis T2 durchgeführt.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die gesundheitlichen, körperlichen und technischen Voraussetzungen für die gebuchte Wanderung zu erfüllen.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass:
Bei Unsicherheiten über die eigene Eignung wird empfohlen, vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen.
3. Minderjährige Teilnehmer
Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson an den Wanderungen teilnehmen.
Die Aufsichtsperson ist für die Betreuung und Sicherheit der Minderjährigen verantwortlich.
4. Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mit geeigneter Ausrüstung an der Wanderung teilzunehmen.
Dazu gehören insbesondere:
Der Wanderleiter kann Teilnehmer mit ungeeigneter Ausrüstung oder offensichtlich ungenügender körperlicher Verfassung von der Teilnahme ausschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
5. Eigenverantwortung
Wandern in der Natur ist trotz sorgfältiger Planung und Führung mit Restrisiken verbunden.
Dazu gehören insbesondere:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Fähigkeiten und Grenzen realistisch einzuschätzen sowie umsichtig und den Verhältnissen angepasst zu handeln.
6. Weisungen des Wanderleiters
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Wanderleiters ist jederzeit Folge zu leisten.
Wer Anweisungen wiederholt missachtet oder die Sicherheit der Gruppe gefährdet, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
7. Haftung
Der Veranstalter organisiert und begleitet die Wanderungen mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
Für Schäden oder Nachteile infolge von:
wird jede Haftung des Veranstalters im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
Insbesondere wird empfohlen:
9. Wetter und Programmänderungen
Die Sicherheit der Teilnehmer hat oberste Priorität.
Der Veranstalter behält sich vor:
wenn Wetter-, Sicherheits- oder Wegverhältnisse dies erforderlich machen.
10. Notfälle
Im Notfall wird der Wanderleiter die erforderlichen Rettungsmaßnahmen veranlassen.
Kosten für Rettung, Bergung, medizinische Behandlung oder Rücktransport gehen zulasten des betroffenen Teilnehmers bzw. dessen Versicherung.
11. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Wanderungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht.